Ausgeweitete Maskenpflicht
Seit dem 19. Oktober 2020 gilt in der Schweiz eine ausgeweitete Maskenpflicht. Diese Maskenpflicht gilt auch für die Eingangs- und Garderobenräume von Dojos und Sportanlagen und Fitnesszentren. Die Maske kann nur für das Training auf der Tatami abgelegt werden. Die restlichen Massnahmen bleiben erhalten.
Die restlichen Massnahmen bleiben unverändert. Der Unterricht findet weiterhin unter strengen Vorkehrungen statt. Wir haben die wichtigsten Änderungen in Dokumenten zusammengefasst und bitten diese zur Kenntnis zu nehmen. Die Schutzmassnahmen sind auf unserer Website unter https://randokan.ch/sekretariat auffindbar. Insbesondere das Dokument Schutzmassnahmen Budo Schule Randokan ist von Bedeutung. Wir bitten dies zu lesen.
Die wichtigsten Punkte
- Nur symptomfrei ins Training kommen
- Abstand halten beim Ankommen, in der Garderobe und nach Abschluss
- Maskenpflicht beim Betreten der Räumlichkeiten und in den Garderoben
- Eltern begleiten ihr Kind bis vor die Eingangstüre der Schule
- Wir empfehlen bereits umgezogen zum Training zu kommen
- Gründlich Hände und Füsse waschen; die Toiletten sind nur im Notfall benutzbar
- Die Lektion können bis auf Weiteres nicht gewechselt werden
- Die Lektionen enden 15 Minuten früher, um den geordneten Wechsel und die Hygienemassnahmen zu ermöglichen
- Bitte die Dokumente zu den Schutzmassnahmen studieren
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung unter info@randokan.ch oder per Telefon 056 633 92 02.