, Emch Suzanne

Regelungen ab dem 29. Oktober 2020

Am 28. Oktober 2020 wurden vom Bundesrat weitere EInschränkungen getroffen, welche ab dem 29. Oktober gültig sind. Für Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag gelten keine Einschränkungen. Für über 16-jährige Personen gilt: In Innenräumen dürfen Einzelpersonen und in Gruppen bis zu 15 Personen Sport treiben, wenn eine Gesichtsmaske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten wird. Somit gelten für alle Erwachsene ab 16 Jahre in den Räumlichkeiten der Budo Schule Randokan Maskenpflicht. Auf Körperkontakt wird verzichtet, der Fokus wird auf Techniktrainings gelegt, bei denen der Abstand eingehalten werden kann.

Die restlichen Massnahmen bleiben unverändert. Der Unterricht findet weiterhin unter strengen Vorkehrungen statt. Wir haben die wichtigsten Änderungen in Dokumenten zusammengefasst und bitten diese zur Kenntnis zu nehmen. Die Schutzmassnahmen sind auf unserer Website unter https://randokan.ch/sekretariat auffindbar. Insbesondere das Dokument Schutzmassnahmen Budo Schule Randokan ist von Bedeutung. Wir bitten dies zu lesen.

Die wichtigsten Punkte

  • Nur symptomfrei ins Training kommen
  • Abstand halten beim Ankommen, in der Garderobe und nach Abschluss
  • Maskenpflicht beim Betreten der Räumlichkeiten und in den Garderoben
  • Eltern begleiten ihr Kind bis vor die Eingangstüre der Schule
  • Wir empfehlen bereits umgezogen zum Training zu kommen
  • Gründlich Hände und Füsse waschen; die Toiletten sind nur im Notfall benutzbar
  • Die Lektion können bis auf Weiteres nicht gewechselt werden
  • Die Lektionen enden 15 Minuten früher, um den geordneten Wechsel und die Hygienemassnahmen zu ermöglichen
  • Bitte die Dokumente zu den Schutzmassnahmen studieren

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung unter info@randokan.ch oder per Telefon 056 633 92 02.